====Mindmap: Cywilnoprawne środki ochrony środowiska wg źródła roszczenia==== Achtung - in Deutschland ist der Schaden Folge der Verletzung eines geschützten Rechtsguts; in PL wird zwischen dem Schaden und Verletzung einer geschützten Position nicht unterschieden. Begriff des Umweltschadens in DE: wird dem ökologischen Schaden (Öko-Schaden) gleich gestellt und bedeutet die keinem individuellen Rechtsträger zuzuordnenden Beeiträchtigungen des Naturhaushalts, die die Folge der oben definierten Umwelteinwirkung sind. Vielleich ist die Unterscheidung nicht korrekt. Man solle lieber vom ökologichen Schaden ausgehen, wenn es sich um Schaden an den individualrechtlich zugeordneten Naturgütern handelt und vom Umweltschaden ausgehen, wenn der Schaden die Umweltbestandteile betrifft, welche keinem Einzelsubjekt zugeordnet werden können. Jede (in Bezug auf den Angangszustand bewertet) negative und meßbare Veränderung des Zustandes oder der Funktionen von Naturelementen, welche direkt oder indirekt durch ein Subjekt verursacht wurde, welcher die Umwelt nutzt. In den Fällen ist die Beeinträchtigung von Naturbestandteilen zugleich ie Verletzung von individuellen Rechtspositionen. Hier ist die Naturschädigung nur eine Zwischenursache, welche die Folgen des schädigenden Ereignisses auf die Individualrechtsgüter überträgt. Vorsicht: UNterlassungshaftung wird eher im StrafR als Haftung für unterlassene Handlung verstanden. Im PrivatR sollte man (wohl) eher von der Haftung auf Unterlassen ausgehen. ---- CategoryMindMap CategoryRoszczeniaCywilnoprawne CategoryOchronaSrodowiska